Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Video- und Fotografen Michael Langer (nachfolgend: Videograf) erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Videos und Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Video- und Bilddateien, Papierbilder, DVDs, Videos, USB-Sticks usw.)
2. Überlassenes Video- und Bildmaterial (analog und digital)
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Video- und Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Video- und Bildmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Videografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Video- und Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
3. Urheberrecht
- Dem Videografen steht das Urheberrecht an den Video- und Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die vom Videografen hergestellten Videos und Lichtbilder sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt; insoweit wird ein einfaches Nutzungsrecht (für private, nichtkommerzielle Nutzung) übertragen.
- Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. für kommerzielle, gewerbliche Nutzung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, wenn sie nicht bereits Inhalt des vom Videografen erstellten Angebots ist.
- Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Videografen durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Videografen.
- Bei der Verwertung der Videos und / oder Lichtbilder (z. B. Veröffentlichung) kann der Videograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Videografen zum Schadensersatz.
- Der Videograf ist berechtigt, die entstandenen Videos und / oder Lichtbilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (z. B. eigene Website) zu verwenden. Der Kunde kann einer solchen Verwendung der Aufnahmen jederzeit widersprechen.
- Die digitalen Video- / Bilddaten (Negative, RAW-Daten, LOG-Datein) verbleiben beim Videografen. Eine Herausgabe der LOG / Raw-Dateien an den Auftraggeber ist nicht möglich.
4. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Videos und / oder Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Speicherkosten, Equipmentkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden auf der Rechnung als eigene Position aufgeführt. Gegenüber Endverbrauchern weist der Videograf die Endpreise inkl. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) aus.
- Bei Privatkunden sind 20 v.H. des vereinbarten Honorars innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung als Vorschuss fällig. Nach dem abgeschlossenen Filming erfolgt die Endrechnung mit den restlichen 80 v.H. welche ebenfalls per Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Die Bezahlung Erfolg per Überweisung. Bei Firmen- und Privatkunden sind fällige Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Auslieferung der Videos und / oder Bilder erfolgt i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Videodreh bzw. Fotoshooting.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Videos und / oder Bilder Eigentum des Fotografen.
- Vorschusszahlungen können individuell ausgeschlossen werden.
5. Haftung
- Der Videograf führt den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt aus und wird ihm ggf. überlassene Aufnahmeobjekte (Requisiten) sorgfältig behandeln. Dennoch wird für mitgebrachte Requisiten oder zur Verfügung gestellte Aufnahmeobjekte keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Teilnahme an einem Video- und / oder Foto-Termin erfolgt auf eigenes Risiko. Der Videograf übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Dies gilt auch für Unfälle und Verletzung bei Anfahrt, am Set, „On Location“ sowie der Rückfahrt. Jeder trägt alleinige Verantwortung für das eigene Wohl.
- Der Videograf haftet für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Videograf haftet nicht für den Fall, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des Video- und / oder Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
- Die Aufbewahrung der digitalen Video- und / oder Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Der Videograf ist berechtigt, die digitalen Bilddaten oder Negative ein Jahr nach der Aufnahme zu vernichten. Es gelten die aktuellen Datenschutzrechte (siehe Bereich Datenschutz).
6. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Videografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Hat der Auftraggeber dem Videografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Videos und / oder Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach dem Video und / oder Foto-Termin bzw. nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Videograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Videografen nicht ausgeführt oder erfolgt keine rechtzeitige Absage eines vereinbarten Video und / oder Foto-Termins, so steht dem Videografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 v.H. des vereinbarten Honorars zu. Bereits entstandene Kosten und Ausfallhonorare Dritter (z.B. Modell, Visagistin) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Als Frist für eine rechtzeitige Absage gilt ein Zeitraum von 3 Tagen (72 Stunden) vor dem vereinbarten Video- und / oder Foto-Termin.
- Bei Stornierung oder rechtzeitiger Absage von mehr als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden dem Auftraggeber lediglich bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Videograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.
- Liefertermine für Videos und / oder Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Videografen in Textform bestätigt wurden. Der Videograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
9. Digitale Videografie und Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Videos und / oder Lichtbilder des Videografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Videografen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
10. Bildbearbeitung & K.I.
- Die Bearbeitung von Videos und / oder Lichtbildern des Videografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Videografen. Entsteht durch Video- oder Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Videos und / oder Lichtbilder des Videografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Videografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Videograf als Urheber der Videos und / oder Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Videografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Videos und / oder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Videografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
- Der Videograf versichert, dass die aufgenommenen Video- und / oder Lichtbilddatein nicht für das Training einer K.I. (Künstlichen Intelligenz) verwendet werden. Ausnahmen hiervon müssen zusätzlich schriftlich vereinbart werden.
11. Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Videos und / oder Lichtbildern des Videografen im Internet oder in einem Intranet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD, DVD, USB-Sticks oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Videografen und dem Auftraggeber gestattet (z. B. beim Kauf der Dateien inkl. der privaten oder gewerblichen Nutzungsrechte).
- Die Weitergabe digitalisierter Videos und / oder Lichtbilder im Internet oder in einem Intranet und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Videografen. Eine Weitergabe ist z. B. beim Kauf der Dateien inkl. der privaten oder gewerblichen Nutzungsrechte erlaubt.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Videograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Videografen.
- Der Videograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Videograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Videograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Videografen verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber zusammen mit dem Videografen bestimmen.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, unabhängig vom Ort des Video- und / oder Foto-Termins bzw. des Shootings, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechend wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
